Ziel der medizinisch begründeteten Behandlung psychisch Kranker ist:
- eine Krankheit zu erkennen,
- zu heilen,
- ihre Verschlimmerung zu verhüten
- oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Die Behandlung erfolgt stationär, wenn dazu die "besonderen Mittel eines Krankenhauses" erforderlich sind.
Basis der stationären psychiatrischen Behandlung ist, wie in der
somatischen Medizin, die medizinische Grundversorgung. Neben der
ärztlichen Diagnostik und Pharmakotherapie, der Durchführung
sonstiger somatischer Behandlungsverfahren gehören dazu
Verpflegung, Körperpflege, Unterstützung bei der
Selbstversorgung - bei gefährdeten Patienten auch Beobachtung und
Beaufsichtigung.
Spezifische Voraussetzung der stationären psychiatrischen
Behandlung ist die Gestaltung des therapeutischen Milieus. Es bietet
den Patienten einen therapeutisch wirksamen Lebensraum in der
psychiatrischen Einrichtung unter Berücksichtigung der speziellen
Störungen und der Krankheitsdauer.
Bestandteil jeder klinisch-psychiatrischen Behandlung ist die
Ausrichtung auf Wiedereingliederung. Aus diesem Grund umfasst die
stationäre psychiatrische Behandlung nicht nur Tätigkeiten
"am Bett" oder auf dem Klinikgelände, sondern auch therapeutische
Aktivitäten im privaten und beruflichen Lebensfeld.
Bei längerer Krankheitsdauer rückt die mehrdimensionale
rehabilitative Behandlung von krankheitsbedingten Einbussen in den
Vordergrund.
Im Rahmen des ärztlich verantworteten Behandlungsplanes
benötigen alle Patienten in unterschiedlichem Umfang diagnostische
und therapeutische Angebote, insbesondere ärztliche Diagnostik und
Therapie, Krankenpflege, Psychotherapie, Soziotherapie, Ergotherapie
und Physiotherapie.
Als Soziotherapie werden in diesem Zusammenhang alle
handlungsorientierten Einflussnahmen auf die Wechselwirkungen zwischen
der Erkrankung des Patienten und seinem sozialen Umfeld verstanden.
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